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Magdalena Marsovszky:
Die Krise des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Ungarn
(schriftlich ausgearbeitete Fassung des Vortrages, gehalten an der Jahrestagung “Transformationsprozesse der Bildschirm-Medien in West- und (Süd-)Osteuropa. Informationsvermittlung und öffentliche Meinungsbildung“, Center for Advanced Central European Studies (CACES), Frankfurt (Oder), 07.-10.11.2002, erschienen unter:
http://www.vlw.euv-frankfurt-o.de/CACES2002/CACES2002_Abschlu%DFkonferenz.htm)

Im Mediensystem Ungarns erlebt zur Zeit das öffentlich-rechtliche Fernsehen die größte Krise seit der Wende 1989-90, und diese Krise ist sowohl finanziell und strukturell als auch konzeptionell bedingt.

Die Anfänge der finanziellen Krise gehen auf das Jahr 1997 zurück, denn in diesem Jahr begann die rechtlich regulierte Entwicklung der Medienlandschaft in Ungarn. Dies wurde möglich, da 1996 – nach sechs Jahren Geburtswehen – das Gesetz über Hörfunk und Medien, das so genannte „Erste Mediengesetz“ verabschiedet wurde, dessen wichtigste Aufgabe die Vergabe der Lizenzen an terrestrische kommerzielle Sender war. Als die ersten landesweit empfangbaren Fernsehfrequenzen für die kommerzielle Nutzung zur Verfügung standen, nahmen die ersten beiden Privatanbieter (übrigens mehrheitlich in ausländischem Eigentum) den Sendebetrieb auf. Seit dieser Zeit befindet sich der öffentlich-rechtliche Anbieter im Wettbewerb mit den beiden größten kommerziellen Anbietern, wobei letztere die Position des Marktführers abwechselnd einnehmen, während der klare Verlierer dieses Wettbewerbs das öffentlich-rechtliche Fernsehen ist, wobei der Begriff ‚öffentlich-rechtlich’ – auch nach Meinungen von Medienwissenschaftlern - nur unter Vorbehalt verwendet werden darf .

An dieser Stelle muss kurz erwähnt werden, dass Ungarn eigentlich über zwei öffentlich-rechtliche Programmanbieter verfügt, die insgesamt drei Programme ausstrahlen. Das Magyar Televízió Rt. (Ungarisches Fernsehen AG) ist mit den Programmen m1 und m2 der öffentlich-rechtliche Programmanbieter im Dienste der Mehrheit der Landesbevölkerung. Das Duna
 Televízió Rt. (Donau Fernsehen AG) ist der öffentlich-rechtliche Programmanbieter „in erster Linie für das außerhalb der Grenzen der Republik Ungarn lebende Ungartum“(MEDIENGESETZ, Kap. II., Teil B, Vierter Titel, § 30/1). Obwohl also auch ein öffentlich-rechtlicher Anbieter, gehört das zuletzt erwähnte und nur über Satellit ausgestrahlte sog. „Duna TV“, das kurz nach der Wende 1989/90 für die mehreren Millionen außerhalb der Landesgrenzen lebenden Ungarn ins Leben gerufen wurde, nicht zum eigentlichen Thema dieser Arbeit, erstens, weil es innerhalb der Landesgrenzen nur eine Zuschauerquote von etwa 1,5% (SZEKFÜ 2002:632) erreicht, zweitens weil es seine eigene Krise momentan zu meistern scheint (BAJOMI/ GYÖRFFY/ PEKÁR/ TÍMÁR 2001:101).

Thema dieser Arbeit ist also das Magyar Televízió Rt. (Ungarisches Fernsehen AG) – im Weiteren nur Ungarisches Fernsehen oder MTV genannt - mit den Programmen m1 und m2, wobei m1 nur terrestrisch und m2 nur über Satellit zu empfangen ist, weshalb letztere eine Zuschauerquote von lediglich 2,4% erreichen kann (SZEKFÜ 2002:635). Auch das Programm von m1 wird heute nur noch von 10% der Bevölkerung gesehen , im Gegensatz zu der Zeit vor der Liberalisierung des Fernsehmarktes (also vor der Verabschiedung des Mediengesetzes), als die Zuschauerquote infolge seiner Monopolstellung bei beinahe 50% lag (SZEKFÜ 2002:635). Der Quoteneinbruch begann nur wenige Monate nach dem Start des Privatfernsehens, als das öffentlich-rechtliche Fernsehen innerhalb kurzer Zeit zwei Drittel seines Publikums und seiner Einnahmen verlor. Ein dramatischer Abwärtstrend begann und hört bis heute nicht auf. fühlen, entgegen ihren eigenen Interessen für ein lächerliches Entgeld und ständig erniedrigt doch einige hervorragende Sendungen zu machen.

Doch zunächst zu den Grundlagen: Eigentümer des Ungarischen Fernsehens ist die Ungarische Fernsehstiftung des öffentlichen Rechts, die nach der Verabschiedung des Mediengesetzes im Jahre 1996 an die Stelle des früher als Haushaltsposten des Finanzbudgets fungierenden staatlichen Fernsehens gesetzt wurde (SZEKFÜ 1998/99). Diese Stiftung des öffentlichen Rechts gründete dann zur Erfüllung der Aufgaben des nationalen, öffentlich-rechtlichen Fernsehens eine Sendeanstalt in der juristischen Form einer „Einmann-Aktiengesellschaft“ (MEDIENGESETZ, Kap. IV., Zweiter Titel, §64/2), die sich aus einer einzigen, „verkehrsunfähigen Aktie“ konstituiert (MEDIENGESETZ, Kap IV., Zweiter Titel, §64/4). Nach den Anforderungen des Mediengesetzes wird die Aktiengesellschaft über deren Eigentümer (die Fernsehstiftung des öffentlichen Rechts) vom Staatshaushalt in dem Maße subventioniert, dass sie den Anforderungen des Programmangebots genügen kann(MEDIENGESETZ, Kap. IV., Erster Titel, §60/2/a). Sie ist zusätzlich berechtigt, unternehmerisch tätig zu werden, ihr Gewinn muss jedoch gleich wieder als Investition in die Aktiengesellschaft zurückfließen und darf ausschließlich für die Fortsetzung und Entwicklung des öffentlich-rechtlichen Programmangebots bzw. für die Entwicklung der eigenen unternehmerischen Tätigkeiten benutzt werden. Sie muss – mit einigen im Mediengesetz niedergelegten Ausnahmen - wie eine Aktiengesellschaft nach dem Wirtschaftsgesetz – die gemeinsamen Regelungen der wirtschaftlichen Unternehmen inbegriffen – arbeiten (MEDIENGESETZ, Kap. IV., Zweiter Titel, §64/3).

Um also dem öffentlich-rechtlichen Prinzip zu genügen und gleichzeitig die Staatsferne zu garantieren, wählten die Schöpfer des Mediengesetzes für das Ungarische Fernsehen eine Rechtsform, aus der heraus es zwar als privatrechtlicher jedoch nicht als privatwirtschaftlicher Betrieb funktionieren kann. Das Ungarische Fernsehen ist also dem Rechtscharakter nach eine Aktiengesellschaft und somit privatrechtlich organisiert, jedoch nicht privatwirtschaftlich, weil die öffentliche Hand durch die Stiftung sein alleiniger Gesellschafter ist. Das Charakteristikum solcher formell privatisierter öffentlich-rechtlicher Betriebe ist es, dass sie sich weiterhin nicht aus eigenen Erlösen finanzieren, sondern vorwiegend aus Zuwendungen und Verlustabdeckungen in Form von Fehlbedarfs- oder Festbetragsfinanzierung. Sie sind demnach nicht gewinnorientiert und tragen nur einen kleineren Anteil der finanziellen Risiken alleine.

Die gute Absicht hat jedoch beim Ungarischen Fernsehen nicht den gewünschten Erfolg gebracht. Es ist momentan darauf angewiesen, seine Arbeit zu zwei Dritteln aus Werbeeinnahmen zu finanzieren (SZEKFÜ 2002:634), also gewinnorientiert zu arbeiten, was eindeutig im Widerspruch zur Erfüllung der öffentlich-rechtlichen Aufgaben steht, und dennoch ist es praktisch zahlungsunfähig.

Seit 1997 hat das Ungarischen Fernsehen etwa 174 Mio. € verloren  und es wurden - bis auf eine - sämtliche seiner Immobilien (insgesamt 18) verkauft, u.a. auch das eigene Gebäude, das es gegenwärtig mietet und aus dem es bis Ende 2003 ausziehen muss. Mit dem Bau einer neuen TV-Zentrale wurde jedoch noch nicht begonnen  . Trotz des Verkaufs seiner Immobilien, deren Erlös etwa 48 Mio. € betrug, hatte das Ungarischen Fernsehen im Jahre 2000 einen Verlust von etwa 87 Mio. €  , und das, obwohl die Regierung in den letzten vier Jahren etwa 250 Mio. € zu dessen Erhalt überwies .

Bereits in den Jahren zwischen 1996 und 1997, in der Zeit der sozialistisch-liberalen Horn-Regierung, ist die damalige Führung des MTV verschwenderisch mit dem eigenen Vermögen umgegangen und verlor so einige Euromillionen (GÁLIK 1999), doch auch der Regierungswechsel im Frühjahr 1998 brachte keine wirtschaftliche Konsolidierung, zumal die prekäre finanzielle Lage in den letzten vier Jahren zusätzlich durch Korruption erschwert wurde. So scheint das Unternehmen zwischen 1998 und 2002, während der nationalkonservativen Regierungskoalition Viktor Orbáns, große Summen durch Transaktionen verloren zu haben, in denen kleinere Vertragsunternehmen dem Ungarischen Fernsehen Dienstleistungen weit unter dem Marktpreis abkaufen durften, die sie dann zu Marktpreisen weiterveräußert haben. Besonders die letzten zwei Intendanten   sollen zwischen März 1999 und Juli 2002 im Hinblick auf das von ihnen geleitete Unternehmen unvorteilhafte Verträge abgeschlossen haben . Der Gewinn blieb jedes Mal bei den kleineren Vertragsunternehmen, die sich, wie sich nach und nach herausstellt, in den Händen von der ehemaligen Regierung nahe stehenden Personen befinden. Das MTV steht jetzt „ohne eigenes Gebäude, ohne eigenes Vermögen“ und „nach Informationen“ durch die größte Partei der nationalkonservativen Koalition zwischen 1998 und 2002 als „Geldwaschanlage missbrauchtes Monstrum“ da .

Dem Verdacht der Geldwäsche will die im April 2002 gewählte neue sozialliberale Medgyessy-Regierung Ungarns auf den Grunde gehen, so dass zur Zeit die diesbezüglichen Untersuchungen laufen . Neben desolater Betriebsführung und Korruption dürften die erheblichen wirtschaftlichen Schwierigkeiten aber auch darauf zurückzuführen sein, dass die veränderten Bedingungen, die durch die Liberalisierung des Medienmarktes erfolgt sind, das Ungarische Fernsehen strukturell völlig unvorbereitet getroffen haben.

Das Ungarische Fernsehen hatte vor 1997 als Staatsfernsehen eine Monopolstellung und festgefahrene Strukturen, die über lange Jahrzehnte gewachsen sind. Nie zuvor musste es sich durch die Nachfrage legitimieren und war durch das Gebäude selbst, durch Etatzuweisungen, Stellenkontingente und langfristig tätiges Personal institutionell verkrustet, was flexible Entscheidungsprozesse verhinderte. Man sah sich zwar bereits kurz nach der Wende nach neuen Finanzierungsmethoden um, wodurch das Volumen der Sponsoring- und Werbeeinnahmen bereits zwischen 1991 und 1992 auf mehr als das Doppelte anwuchs. Durch die Erhöhung der Werbetarife über die Inflationsrate hinaus war die Finanzierung gesichert, selbst wenn dies mit einer gewissen Kommerzialisierung vom MTV einherging (SZEKFÜ 1998/99). Doch gleichzeitig ist es als „erwiesene Tatsache zu betrachten, dass die an der Durchführung der Bestimmungen des Mediengesetzes beteiligte Regierung /gemeint ist die sozialistisch-liberale Horn-Regierung zwischen 1994 und 1998 – M.M./ auch selbst die Einhaltung des Fahrplanes in der Umgestaltung des Mediensystems verhinderte, wofür sie ja sinngemäß verantwortlich war. /.../ Die in den öffentlich-rechtlichen Medien beschäftigten Angestellten leisteten massiven Widerstand gegen jegliche sinnvolle Bestrebung, mit der die verdeckte Arbeitslosigkeit hätte beseitigt werden können und baten nicht nur die eigenen Interessenverbände und die Presse um Hilfe, sondern auch die Politiker, von denen sie meinten, dass sie ihre Interessen vertreten. Durch die 1996 und 1997 verschwendeten Milliarden Forintbeträge, mit der Verschiebung des Umbaus der institutionellen Strukturen, des radikalen Personalabbaus, der Rückzahlung der aufgehäuften Schulden, durch die Nichtbeachtung von Zukunftsinvestitionen (wie die Sicherung von Senderechten, technologische Entwicklung usw.) verursachte die Leitung des Ungarischen Fernsehens einen Schaden, der beinahe nicht wieder gutzumachen ist, da dadurch der wirtschaftliche Zusammenbruch eingeleitet wurde und der wichtigste Tragepfeiler der institutionellen Autonomie zusammenbrach“ (GÁLIK 1999).

Es braucht also nicht zu überraschen, dass die kreativsten Marketingmethoden, mit denen die
 privaten Anbieter um die Gunst der Zuschauer kämpften, das MTV völlig unerwartet getroffen haben und die Zuschauer von ihm abwanderten. Es besteht zwar ein gesamtgesellschaftlicher Konsens darüber, dass der öffentlich-rechtliche Programmauftrag und der wirtschaftliche Wettbewerb einander ausschließen, nur (und davon wird noch die Rede sein) besteht keine Einigkeit darüber, wie der öffentlich-rechtliche Auftrag gestaltet werden soll. Ohne diese Voraussetzung kann beim Ungarischen Fernsehen das Problem nicht gelöst werden, wie z.B. durch verbessertes Management bei gleichzeitiger Sicherung des öffentlich-rechtlichen Angebots die wirtschaftliche Effektivität gesteigert und festgefahrene Strukturen der Finanzierung aufgebrochen werden können. Medienforscher warfen dem Ungarischen Fernsehen vor, dass es selbst Jahre nach Verabschiedung des Mediengesetzes (und damit Jahre, nachdem die kommerziellen Anbieter auf Sendung gingen) noch wie ein „realsozialistisches Großunternehmen“ im Wettbewerb überleben wollte (VÁSÁRHELYI 1998:103).

Hinzu kommen eigenartige Institutionsstrukturen, die eine größere Effektivität verhindern. Der Fernsehstiftung (also dem Eigentümer des Ungarischen Fernsehens) steht ein Kuratorium vor, das aus dem Vorstand und den so genannten zivilen Mitgliedern, d.h. den Vertretern von zivilen Organisationen (Interessen- und Berufsverbänden, Kirchen usw.) besteht. Der Vorstand wird mit einfacher Stimmenmehrheit vom Parlament gewählt, während die sog. zivilen Mitglieder von den verschiedenen gesellschaftlichen Gruppierungen als ihre eigenen Vertreter delegiert werden. Der Vorsitzende des Kuratoriums wird nicht von den Mitgliedern des gesamten Kuratoriums selbst, sondern nach den Vorschlägen der parlamentarischen Parteien aus dem Kreis von dessen Vorstandsmitgliedern gewählt (MEDIENGESETZ, Kap. IV., Erster Titel, §55/1-11).

Es muss also zunächst einmal festgehalten werden, dass der Vorstand des Eigentümers des Ungarischen Fernsehens, nämlich der des Kuratoriums der Fernsehstiftung nicht wie üblich von Innen, also vom Kuratorium heraus, sondern eigentlich von Außen, nämlich durch die Parteien bestimmt wird, wodurch der Vorstand des Kuratoriums hinsichtlich des in ihm vertretenen Parteienspektrums einem „Miniparlament“ entspricht (VÁSÁRHELYI 1998: 110). Da die Befugnisse des Vorstandes sehr weit reichend sind, während jedoch die sog. zivilen Mitglieder nur beratende und bewilligende Funktionen haben (SZEKFÜ 1998/99), ist der Weg der politischen Einflussnahme bereits im Mediengesetz bis in den Bereich der Arbeitnehmer des MTV (der Aktiengesellschaft) zu verfolgen.

Schon allein das Mediengesetz erhöht also durch die paritätische Auswahl der Vorstandsmitglieder im Kuratorium die Wahrscheinlichkeit, dass bei Entscheidungen über die Ausschreibungen und über die Besetzung des Postens des Intendanten in erster Linie politische Gesichtspunkte eine Rolle spielen. In der Praxis wird diese Möglichkeit – wie wir noch sehen werden - auch weit gehend ausgenutzt.

Der Vorstand des Kuratoriums der Fernsehstiftung (der ja aus den Kandidaten der Parteien besteht) verfügt über erhebliche Mehrheitsrechte, so z.B. bei der Wahl oder Abberufung des Vorsitzenden (d.h. des Intendanten) und der Aufsichtsratsmitglieder der Aktiengesellschaft, denn die Ausschreibungen sowie die (geheime) Entscheidung über dessen Person gehören ausschließlich zu den Befugnissen des Vorstandes (MEDIENGESETZ, Kap. IV., Zweiter Titel, §66/2/a-b, e; vgl. SZEKFÜ 1998/99). Auch die betriebswirtschaftliche Kontrolle der Aktiengesellschaft (MEDIENGESETZ, Kap. IV., Zweiter Titel, §66/2/c), sowie die Kontrolle der Durchsetzung von Programmrichtlinien und die Billigung des jährlichen Wirtschafts- und Finanzplanes (MEDIENGESETZ, Kap. IV., Zweiter Titel, §66/2/g-h) gehören in seinen ausschließlichen Kompetenzbereich. Es heißt zwar im Mediengesetz, dass das (gesamte) Kuratorium - entsprechend den Vorschriften für die gewählte privatrechtliche Form der Aktiengesellschaft - für die Aktiengesellschaft (also für die Sendeanstalt, für das MTV) wie die „Hauptversammlung“ der Institution agiert, d.h., dass die Fernsehstiftung in Bezug auf die Aktiengesellschaft in den §§228-300 des WgG. bestimmten Gründer- bzw. Aktionärsrechte ausübt (MEDIENGESETZ, Kap. IV., Erster Titel, §55/1, §59/1, §65; vgl. SZEKFÜ 1998/99), doch auch diese Aussage wird etwas später eingeschränkt, denn es heißt, dass die entscheidenden Rechte der Hauptversammlung wie Zukauf, Verschuldung, Immobilienveräußerung usw. ausschließlich in den Kompetenzbereich des Vorstandes fallen (MEDIENGESETZ, Kap. IV., Zweiter Titel, §66/2/a-h).

Da zudem der Vorsitzende der Aktiengesellschaft, d.h. der Fernsehintendant nur dem Vorstand des Kuratoriums Rechenschaft über die Tätigkeit der Aktiengesellschaft schuldig ist, nicht aber dem gesamten Kuratorium (MEDIENGESETZ, Kap. IV., Zweiter Titel, §68), ist es offenkundig, dass das ungarische Mediengesetz zwischen dem Vorstand und den sog. zivilen Mitgliedern des Kuratoriums auf ungewöhnliche Weise differenziert, indem es den Vertreter der gesellschaftlichen Organisationen lediglich Statistenrollen zuweist. Die nicht näher begründete interne hierarchische Differenzierung zwischen den zivilen Mitgliedern auf der einen und dem Vorstand des Kuratoriums auf der anderen Seite birgt ein hohes Konfliktpotential in sich, schwächt das Vertrauen der zivilen Mitglieder in den Vorstand und gefährdet dadurch die Wirksamkeit der Arbeit des Gremiums. Es zeigt sich, dass die Schöpfer des Mediengesetzes nicht die Absicht hatten, eine pluralistisch zusammengesetzte gesellschaftliche Aufsicht ins Leben zu rufen, die den Schutz der Unabhängigkeit der Aktiengesellschaft, d.h. des Ungarischen Fernsehens auch tatsächlich gewährleisten könnte (SZEKFÜ 1998/99).

Es gibt zwar ein Kontrollorgan der Fernsehstiftung, das sog. Kontrollgremium, bestehend aus einem Präsidenten und zwei Mitgliedern, doch es „kann keine für das Kuratorium verbindlichen Entscheidungen treffen“, sondern im Notfall lediglich den Vorsitzenden des Parlaments bzw. den Staatlichen Rechnungshof informieren (MEDIENGESETZ, Kap. IV., Erster Titel, §62/1-4).

Die größte Macht qua Mediengesetz scheint der Vorsitzende der Aktiengesellschaft, d.h. der Intendant zu haben, denn er hat außerordentlich weit reichende Befugnisse. Dies zuallererst dadurch, dass er einen Alleinvorstand repräsentiert (MEDIENGESETZ, Kap. IV., Zweiter Titel, §67/1); das heißt, im Gegensatz zu Aktiengesellschaften im Allgemeinen wird der Intendant des MTV durch keine beigeordneten Vorstandskollegen in irgend einer Form kontrolliert oder entlastet, so dass Vorstandbeschlüsse immer ‚einstimmig’ gefasst werden können. Die vernichtende Bilanz über die diesbezüglichen Paragraphen des Mediengesetzes, die die Medienwissenschaftlerin Mária VÁSÁRHELYI bereits zwei Jahre nach dessen Verabschiedung zog, lassen das, was in den folgenden Jahren passierte, vorausahnen. Sie schrieb 1998: „Während das Mediengesetz die öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten in Aktiengesellschaften umwandelte, sah es gleichzeitig – vermutlich nicht zufällig – nicht vor, neben den Intendanten einen ansonsten in Aktiengesellschaften unabdingbaren und die Macht des Intendanten überprüfenden und kontrollierenden Mehrpersonenvorstand aufzustellen. Doch in Ermangelung eines aus mehreren Personen bestehenden Vorstandes gelangt der Intendant zu einer praktisch uneingeschränkten Macht innerhalb der AG – dies beweisen auch die Geschehnisse der letzten zwei Jahre -, da der scheinbar breit angelegte Kompetenzbereich des Vorstandes im Kuratorium de facto für nichts gut ist. Dem Intendanten stehen unzählige Mittel dafür zur Verfügung, das Kuratorium mit all seinen Entscheidungen zu umgehen, während dieses wiederum den Intendanten praktisch höchstens etwas ‚piesacken’ kann, jedoch über keine Mittel verfügt, mit denen es auch nur eine Entscheidung verhindern könnte. So könnten die Kuratorien die wirkliche Arbeit der öffentlich-rechtlichen Medien selbst dann nicht beeinflussen, wenn sie sich dafür durch ihren Fachverstand und ihre Ambitionen veranlasst sähen“ (VÁSÁRHELYI 1998: 108). Da der Intendant die Arbeitgeberrechte den Angestellten gegenüber, die Anstellung des (der) stellvertretenden Vorsitzenden inbegriffen, ausübt (MEDIENGESETZ, Kap. IV., Zweiter Titel, §71/i), ist schon allein anhand des Gesetzestextes anzunehmen, dass bei Anstellungen oder Entlassungen politische Gesichtspunkte eine Rolle spielen – was in der Praxis auch tatsächlich so geschieht.

In der Aktiengesellschaft (MTV) gibt es einen vom Mediengesetz vorgeschriebenen Aufsichtsrat (MEDIENGESETZ, Kap. IV., Zweiter Titel, §73); zwei seiner Mitglieder werden vom Kuratorium der Fernsehstiftung gewählt, eines von ihnen ist der Vertreter der Arbeitnehmer. Dennoch ist er kein unabhängiges und den Einmannvorstand kontrollierendes Gremium, wie er im Normalfall sein müsste. Denn der Aufsichtsrat legt zwar die Regelung seiner Funktion selbst fest, seine Geschäftsordnung muss jedoch vom Vorstand des Kuratoriums der Fernsehstiftung bewilligt werden (MEDIENGESETZ, Kap. IV., Zweiter Titel, §73/4), wodurch eine starke Abhängigkeit entsteht.

Zusammenfassend für die strukturelle Krise des Ungarischen Fernsehens kann festgehalten werden, dass mit der Verabschiedung des Mediengesetzes in Ungarn ein Teufelskreis entstand: Anstatt einer gesellschaftlichen Aufsicht wurde einerseits der parteipolitische Einfluss institutionalisiert, andererseits sind die komplizierten Strukturen und Vorschriften des Mediengesetzes selbst gewissermaßen direkte Früchte des Medienkrieges und Ausdruck der vergifteten politischen Atmosphäre, die in Ungarn schon kurz nach der Wende um die elektronischen Medien (SZEKFÜ 1998/99) und im kulturellen Bereich überhaupt entstanden war.

Die finanzielle und die strukturelle Krise ist also auf eine konzeptionelle Krise zurückzuführen. Doch in der konzeptionellen Krise des Ungarischen Fernsehens selbst spiegelt sich die Krise der ungarischen Gesellschaft wider. Die Krise des öffentlich-rechtlichen Fernsehens in Ungarn ist also spiegelbildlich die Krise der ungarischen Gesellschaft selbst.

An diesem Punkt angelangt muss das Gebiet der reinen Medienanalyse ausgeweitet und zum besseren Verständnis der Situation gesellschaftspolitische, kulturpolitische und kulturelle Aspekte mit herangezogen werden.

Doch zunächst zu den so genannten Medienkriegen: Die Medienwissenschaft spricht bisher von zwei Medienkriegen in Ungarn (AULBACH 2001; BAJOMI-LÁZÁR 2001): vom ersten gleich nach dem Systemwechsel während der nationalkonservativen Antall-Regierung zwischen 1990 und 1994 und vom zweiten zwischen 1998 und 2002 während der nationalkonservativen Orbán-Regierung  . Man ist sich also darin einig, dass die Medienkriege nur dann entstanden, wenn rechtkonservative Regierungen in Ungarn an der Macht waren (in den beiden anderen Legislaturperioden nach der Wende waren bzw. wird das Land von einer sozialistisch-liberalen Koalition regiert).

Auch in der Medienwissenschaft wird auf gesellschaftspolitische und kulturelle Aspekte im Zusammenhang mit den Medienkriegen hingewiesen, dennoch stehen die Hinweise in keinem konzeptionellem Zusammenhang mit dem seit der Wende andauernden Kulturkampf. So wird zwar festgestellt, dass der Medienkrieg eine symbolische Fortsetzung der Wende gewesen sei, da die Medien den Parteien das Kommunizieren ihrer politisch-ideologischen Identität ermöglichten (SÜKÖSD 1992), oder dass den Politikern und den Journalisten bei der Aneignung demokratischer Spielregeln und Rollen keine entsprechenden Modelle zur Verfügung standen (KOVÁTS/ WHITING 1995). Während der Medienwissenschaftler András SZEKFÜ meint, dass die Krise der öffentlich-rechtlichen Medien tiefe Wurzeln in der politischen Kultur der Gesellschaft habe (SZEKFÜ 2001), müsse nach Mihály GÁLIK (1999) an diesem Punkt geradezu die Ebene der rationalen Analyse verlassen werden, denn die Geschehnisse seien für eine rationale Analyse kaum fassbar, bzw. nur dann, wenn man die Ursachen in der politischen Kultur, „im Fehlen einer politischen Kultur oder, feiner ausgedrückt, in der mangelnden Qualität einer politischen Kultur“ sucht. Dennoch fragt man sich weiterhin, „warum denn die um die Macht kämpfenden neuen politischen Eliten gerade im Zusammenhang mit den Medien aufeinander gestoßen“ wären (BAJOMI-LÁZÁR 2001:87). Die Antwort wird dann ebenso im Bereich der Medien gefunden: „Auf den Punkt gebracht ging es im Konflikt darum, wer die gesellschaftlichen Fragen thematisiert. Das Kriegsfeld ist deshalb identisch mit dem Bereich der Medien, weil die Journalisten ... /in Ungarn – M.M./ – im Gegensatz zu anderen Ländern Mitteleuropas – eine aktive Rolle im Transformationsprozess der Wendezeit spielten“ (BAJOMI-LÁZÁR 2001:90).

Eine solche Betrachtungsweise, die also die Medienkriege als einen auf den Bereich der Medien beschränkten Konflikt ansieht, dürfte – bei aller Richtigkeit der Fragestellungen und Antworten – der Situation nicht ganz gerecht werden, denn in ihnen kommen die Medien als ein vom gesamten Kulturgeschehen doch eher unabhängiger Bereich vor.

Der Situation in Ungarn, auch der der Medien, dürfte jedoch nur eine Medienanalyse als Teil der Kulturforschung  gerecht werden. Dies umso mehr, als das Vorgehen der beiden nationalkonservativen Regierungen gegen die ‚linksliberalen’ Medien immer auch unter dem kulturellen Aspekt geschah. Zieht man diesen in Betracht, müssten die beiden Medienkriege als die heftigsten Ausbrüche ein und desselben Vorganges dargestellt werden, nämlich dem seit der Wende andauernden Kulturkampfes, der sich keinesfalls nur auf die Medien beschränkte. Zudem wird das hasserfüllte Aufeinanderprallen der „Kriegsteilnehmer“ erst dann in seiner Gesamtheit verständlich, wenn man auch die Tatsache nicht außer acht lässt, dass die „gegnerischen Seiten“ einander als erbitterte Feinde betrachten, und dass der Rassismus und innerhalb diesem der Antisemitismus eine wichtige Rolle spielt.

Um dies nachzuvollziehen, sollen hier kurz die wesentlichen Momente dieses seit der Wende 1989/90 andauernden, heftigsten Kulturkampfes in der Geschichte des Landes geschildert werden:

Mit den konservativen Rechten auf der einen sowie den sozialistischen und liberalen Linken auf der anderen Seite ist Ungarn in den letzten Jahren kulturell und gesellschaftspsychologisch zum geteilten Land geworden. Das liegt vor allem daran, dass es weder der politischen Linken noch der politischen Rechten gelungen ist, ihr Verhältnis zu der mit der jeweils eigenen Geschichte zusammenhängenden Vergangenheit zu klären. Während bei den heutigen Sozialisten durchaus eine personelle Kontinuität zu den realsozialistischen Machthabern vorhanden ist , ist auch der erst nach der Wende neu entstandene ungarische demokratische Konservatismus unterentwickelt.

Da der Kulturkampf in Form von Medienkriegen immer dann aufflammte, wenn nationalkonservative Regierungen an der Macht waren, ist für diese Arbeit vor allem der konservative Standpunkt relevant. Da es in Ungarn wegen mangelnder Erfahrungen außerordentlich schwierig ist, die rechtsgerichtete Haltung zu definieren, - außer im negativen Sinn, z.B. antikommunistisch -, griff die neue Rechte bereits kurz nach der Wende unwillkürlich auf den Geist der dreißiger Jahre als Hauptquelle ihrer Wertvorstellungen zurück, was einen Aufschwung volksnationaler Ideen verursachte (SCHÖPFLIN 1993:79 ff.) und den damals zum Wesen des Konservativismus‘ gehörenden Antisemitismus jetzt wieder aufnahm.

Die ‚jüdische Frage’ ist in Ungarn zwangsläufig mit dem konservativen Standpunkt verbunden (SCHÖPFLIN 1993:83): Wie im 19. Jahrhundert, als die Juden aufgrund landesspezifischer Entwicklungen zu den führenden Kräften der Modernisierung gezählt und als Vertreter fremder Wertvorstellungen der Moderne gegolten hatten, so wird - infolge der ungenügenden Vergangenheitsbewältigung - auch heute alles, was nicht als echt ungarisch gilt, als schlecht, kosmopolitisch, international und letztendlich „jüdisch“ abgetan.

Wesentliches Moment des ungarischen Antisemitismus ist die These von der so genannten “umgekehrten Assimilation”, die folgendes besagt: Die Ungarn seien in der eigenen Heimat inzwischen in der Minderheit, weil der Versuch der jüdischen Liberalen, die ungarische Nation ihrem Stil und Denken anzugleichen, weit gehend gelungen sei. Der erste, der die These der umgekehrten Assimilation nach der Wende beschrieb, war der Dichter und Schriftsteller Sándor Csoóri. Sein 1990 veröffentlichter Artikel war der Anfang des Bruches im Kulturverständnis des Landes und der eines trotzigen und verbitterten Schweigens zwischen dem rechten und dem linken Flügel der ungarischen Intellektuellen . Da die so genannten Wendeparteien nicht von Berufspolitikern gegründet wurden, sondern eigentlich von politischen Dilettanten und zwar vor allem aus der literarischen Intelligenz , wurde der Streit der Literaten  in die Politik übertragen, und spaltet seitdem nicht nur die Kultur, sondern auch die Politik und die Gesellschaft des Landes gleichermaßen.

Zudem versucht die postkommunistische Rechte zur neuen, durch die Wende errungenen politischen Unabhängigkeit auch eine neue nationale Identität zu konstruieren, der eine ethnische Kulturauffassung zugrunde liegt (MARSOVSZKY 2002). Ausgangspunkt dieser ethnischen Kulturauffassung ist der organische, dem „Ungartum“ immanente spezifische Charakter, aus dem ungarische national-kulturelle Wertvorstellungen erwachsen. An diesen
 wird internationale Kultur bewertet, und es wird alles abgelehnt, was der nationalen Kultur fremd ist (AGÁRDI 1997:48ff). Teil dieser ethnischen Kulturauffassung ist das Ideal von Groß-Ungarn, gleichzeitig Symbol der ‚geistigen Erneuerung’ aller Ungarn, also auch derer, die in den vortrianonischen Gebieten leben  .

Zwischen 1998 und 2002, in den vier Jahren der nationalkonservativen Orbán-Regierung entstand infolge des ethnisch verstandenen Kulturbegriffs eine paradoxe Situation: Einerseits ist es der Regierung gelungen, durch eine gezielte Politik und Kulturpolitik viele der außerhalb der Landesgrenzen lebenden Ungarn nicht nur kulturell, sondern auch verwaltungsmäßig als ‚wahre Ungarn’(durch das sog. „Statusgesetz“, als „Statusungarn“ mit einem „Statuspass“ ausgestattet) dem ‚Ungartum’ zu integrieren; andererseits wurden all diejenigen, die moralische oder politische Bedenken äußerten, die sich also weigerten, sich als Teil des ausgrenzenden Kulturbegriffs zu begreifen und sich damit zu den im ethnischen Sinne „wahren Ungarn“ zu zählen, zu „Nicht-Ungarn“ erklärt und damit versucht, sie in ein kulturelles Ghetto zu drängen   Als Ergebnis gibt es gibt heute zwei Parallelgesellschaften im Land, die einander aufs Schärfste bekämpfen – in heftigen, manchmal gewalttätigen Zusammenstößen .

Eine weitere Besonderheit des ungarischen Kulturkampfes, und auch das gehört zum Hintergrund der Krise des ungarischen MTV, ist der Hass der Konservativen speziell gegen die ungarischen ‚Liberalen’  , da für sie vor allem die Partei, das ‚Bündnis Freier Demokraten’ (SZDSZ) und ihre Anhänger den ‚jüdischen Kosmopolitismus’ verkörpern. Das Wort ‚liberal‘ war in den 20er, 30er Jahren und ist auch heute das wichtigste Synonym für ‚jüdisch‘ in Ungarn (RÁNKI 1999: 94). Dieses und die anderen gebräuchlichen Codes sind im Lande heute
 jedem geläufig , und auch heute besteht durchaus eine assoziative Nähe der Begriffe wie ‚liberale Intelligenz‘, ‚gebildet’ und‚jüdisch‘ . Das führt dazu, dass es letzten Endes heute vollkommen egal ist, wer wirklich eine jüdische Identität hat, denn mit den für ‚jüdisch’ stehenden Codes wird im Allgemeinen die gesamte Intelligenz beschimpft, die mit dem linken Parteienspektrum sympathisiert, auch wenn sie bekanntlich nicht jüdisch ist, so z.B. der ehemalige Staatspräsident und Schriftsteller Árpád Göncz (BARTUS 2001: 67).

In den wenigen deutschsprachigen Medienanalysen wird diese Tatsache nicht erwähnt, wohl entweder deshalb, weil man die zweite Bedeutung von ‚liberal’ nicht kennt (AULBACH 2001), oder weil zur Erhellung der Situationsanalyse der Medien der kulturgeschichtliche Hintergrund nicht herangezogen wird (GROSSMANN-VENDREY/ SZEKFÜ 1996; SZEKFÜ 1998/99). Analysen in ungarischer Sprache formulieren dagegen klarer, wohl deshalb, weil man davon ausgeht, dass die Codes ohne lange Erklärungen von jedermann verstanden werden . So schrieb der Soziologe Guy LÁZÁR bereits 1992, dass der Medienkrieg „der Teil des Klassenkampfes ist, den die im kommunistischen Regime in den Hintergrund gedrängten ‚christlichen’ Mittelschichten gegen die im Kádár-Regime entstandenen Schichten ‚jüdischer Mentalität’ führen, um deren Einfluss im Kampf um die durch die Wende ‚frei gewordenen’ wirtschaftlichen, politischen und kulturellen Positionen zu brechen“ . Wenn also von konservativer Seite seit der Wende immer wieder behauptet wird, dass Liberale (Code für jüdisch) in der Kultur, Kulturpolitik und in den Medien überrepräsentiert seien, spielen die beschriebenen Tatsachen im Hintergrund immer eine Rolle.

Dass es schon im ersten Medienkrieg um mehr als nur um die Medien im engeren Sinn ging und dass nationalistische Exzesse, Fremdenhass aus den Reihen der Nationalkonservativen sogar auf parlamentarischer Ebene auf der Tagesordnung waren, darüber berichteten auch die deutschen Medien  . Die Meinung, dass die Errichtung einer liberalen Demokratie in Ungarn mit dem Versuch der jüdischen Liberalen gleichzusetzen sei, die ungarische Nation ihrem Stil und Denken anzugleichen (SCHÖPFLIN 1993:83, FEHÉR/ HELLER 1993: 291ff, MARSOVSZKY 1996: Interview Eörsi), wurde inzwischen fester Bestandteil der Auseinandersetzungen.

Bis etwa 1996 hatten sich von jedermann entzifferbare antisemitische Codes wie "liberalbolschewik" , fest eingebürgert und wurden vom rechten Lager, zwischen 1994 und 1998 in der Opposition, zielgerichtet eingesetzt .

Dass vor allem die Liberalen zum denunzierten Kreis der ‚jüdischen Nichtungarn’ gehören, sprach seit 1989 am deutlichsten der Leiter der Partei der Kleinlandwirte und spätere Landwirtschaftsminister der nationalkonservativen Orbán-Regierung, zugleich zeitweiliger Kandidat für das Amt des Präsidenten Ungarns, Dr. Torgyán, unmissverständlich aus. Anlässlich einer Demonstration im März 1996 nannte er vor Hunderttausenden das damals als Koalitionspartner der Sozialisten regierende linksliberale Bündnis der Freien Demokraten “liberalbolschewik” und brachte sie in die Nähe von “Ungeziefern”, die beim „Großputz im
 Frühjahr “zu vernichten“ seien . “Liberalbolschewik”, “liberal” oder auch nur der Begriff “Großputz im Frühjahr” sind seitdem für jedermann geläufige antisemitische Codes in Ungarn. Man merkt auch, dass der ursprüngliche rassistische Ansatz, der sich nur auf Menschen mit jüdischer Identität bezog, mit der Zeit eine Erweiterung erfuhr, so dass jetzt nicht nur die Liberalen, sondern auch deren Verbündete, die Sozialisten, mit jüdischen Codes beschimpft werden. Sie und ihre Anhänger machen jedoch etwa die Hälfte der Gesellschaft aus.

Wenn also 1996 ein Politiker der späteren Orbán-Regierung (1998-2002) schrieb: „Die Tatsache, dass sich die Sozialliberalen in der geistig-kulturellen Sphäre immer mehr ausbreiten, scheint nach einer bestimmten Zeit die Gefahr einer neuen Art von Diktatur heraufzubeschwören“(POKOL 1996:58), dann wusste in Ungarn jeder, dass damit die zu eigentlichen ‚Nicht-Ungarn’ erklärte Hälfte des Landes gemeint war.

Auf die Frage, warum sich die ungarische Gesellschaft bereits kurz nach der Wende so radikalisierte, suchte die ungarische Intelligenz die Antwort frühzeitig im kulturellen Bereich. Während die Kultur - in Ungarn, durch die Geschichte eines unterdrückten Landes geprägt, schon immer eine politische Ersatzhandlung - im letzten Jahrzehnt des Realsozialismus, in der sog. ‚weichen Diktatur’, eine große Rolle dabei gespielt hatte, dass der sozialistische Realismus mit der Zeit vielfach nur noch leere Rhetorik blieb und Ansätze einer zivilen Gesellschaft bemerkbar wurden, wurde mit Beginn der Marktwirtschaft dieser Entwicklung ein Ende gesetzt. Der Stellenwert von gewinnorientierten, wirtschaftlichen Interessen und der Anwendung von Marktgesetzen auf Kunst und Kultur nicht immer zugunsten von Ästhetik und bildungspolitischen Aufgaben, nahm rasant zu. Mit der Wende waren zwar die neuen Freiheitsrechte, wie die Rede- und die Pressefreiheit, sowie das Zensurverbot fester Bestandteil der Verfassung geworden, dennoch waren gleichzeitig keine institutionellen Rahmenbedingungen der gesellschaftlichen Kontrolle entstanden, die als gesellschaftliche Sicherungsmechanismen die Macht der Monopolstellungen hätten dämpfen können. So zeichnete sich bereits in den ersten fünf Jahren nach der Wende eine Tendenz ab, dass die ehemalige realsozialistische politische Zensur durch die Zensur des konzentrierenden Kapitals abgelöst und dadurch die Entstehung einer kritischen Öffentlichkeit verhindert werden würde (AGÁRDI 1997:22). Unter solchen Umständen befürchtete die kritische Intelligenz bereits in
 den ersten Jahren nach der Wende eine Radikalisierung der Gesellschaft: „Dadurch, dass das Individuum und die Diversität immer mehr betont werden, entsteht im Namen des Minderheitenschutzes eine immer größere Zahl rassistischer Bewegungen“, schrieb die Soziologin Erzsébet SZALAI 1995 (1996:111) .

Das Erscheinen der privaten Fernsehanbieter in Ungarn 1997 verschärfte den bereits vorhandenen Kulturkampf. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass gerade die „debilisierende Wirkung der kommerziellen Fernsehsender“  und die Angst vor einer „Reprimitivisierung der Gesellschaft“  1998 zum Sieg der nationalkonservativen Parteien und zum Einzug der Rechtsradikalen ins Parlament führte. Im Laufe der Jahre war immer öfter von „Verwestlichung“, von „MacDonaldisierung“ der Kultur in Ungarn die Rede, nur mit dem Unterschied, dass die liberale und sozialistische Linke vor allem die Verflachung der Kultur durch die „das Problembewusstsein betäubende Unterhaltungsindustrie“ meinte, während die konservative Rechte den „Verlust ungarischer Werte“ durch den Markt anprangerte. Während die bekanntlich pro-europäisch eingestellte Linke aus diesen Entwicklungen keineswegs eine Europakritik ableitete , wuchs in der politischen Rechten die antiwestliche, marktwirtschaft- und europafeindliche Stimmung, und der allgemeine bittere Tonfall hing eindeutig mit der Angst vor dem Verlust der ungarischen kulturellen Eigenheiten durch die Globalisierung der Kultur zusammen: So wurde die Macht von Coca-Cola, - Sinnbild des „alles vom Tisch fegenden Terrors aus der Kraft des Kapitals“ - mit der früheren Macht von Stalin verglichen , und es wurde beklagt, dass zusammen mit dem Einzug der Marktwirtschaft auch eine Art Kulturkolonialismus durch den Westen stattgefunden hätte , zumal die neuen, mit westlichem Kapital errichteten Einkaufszentren im Umland von Budapest die Hauptstadt inzwischen genauso belagerten wie vor einigen Jahrzehnten die sowjetischen Panzer . Nicht nur das Budapester Straßenbild werde durch die vielen Penny-, Plus- und Sparmärkte nach europäischer Norm immer einheitlicher. Auch und vor allem die Medien seien voll mit den „vom Westen kiloweise abgekauften, niveaulosen, brutalen Filmen, die noch dazu grob, fehlerhaft und schlecht synchronisiert sind“ .

In dieser Zeit voller Identitätskrisen schien die angehende nationalkonservative Orbán-Regierung 1998 für viele genau den richtigen Halt in Fragen der nationalen Identität zu bieten. Denn eine ihrer obersten Prioritäten war, dass Kulturpolitik in jener Situation den werteorientierten Gestaltungsanspruch nicht aufgeben und die staatliche Verantwortung für Kultur nicht anderen, nämlich dem Markt, überlassen dürfe . Den Kerngedanken für seine kulturpolitische Leitlinie verkündete Viktor Orbán am Abend seines Wahlsieges, als er sagte, die ungarische Nation sei mit der in Ungarn lebenden Bevölkerung nicht identisch, er jedoch sei Ministerpräsident der gesamten ungarischen Nation . Für die kulturelle Zukunft des Landes wurde eine ‚geistige Erneuerung’ aller Ungarn angestrebt, also auch derer, die in den vortrianonischen Gebieten außerhalb der heutigen Landesgrenzen leben. Diesem geistigen Revanchismus für das Ideal des ehemaligen großen Nationalstaates Ungarn verschwor sich Orbán am Abend seines Wahlsieges. Die Einheit der ungarischen Kultur, eine Homogenität also, wurde beschworen.

Was bedeutete das für das Ungarische Fernsehen?
Zum Teil wurde die Programmstruktur geändert, um eine ‚gesamtnationale’ und ‚christlich-ungarische’ Kultur zu postulieren. In diesem Sinne wurden bereits im ersten halben Jahr nach den Wahlen das MTV und die anderen öffentlich-rechtlichen Medien (wie unter der Antall-Boross-Regierung 1990-1994, jetzt wieder) von einer auf Ressentiments basierenden symbolisch-politischen Sprache durchdrungen, die der Bevölkerung eine sozusagen
 „großungarische“ Anschauungsweise vermittelte .

Die Umgestaltung der Programmstruktur in den öffentlich-rechtlichen Medien und speziell die des MTV war wesentlicher Bestandteil der kulturpolitischen Gesamtkonzeption. Eingebettet in das Gesamtarrangement der Millenniumsfeierlichkeiten, der repräsentativsten Aufgabe der öffentlichen Hand der Zeit, sollten sie „ehrwürdig“, im Zeichen der ungarischen heiligen Krone, der „sacra corona“ abgehalten werden, denn sie sei nicht bloß ein museales Relikt, sondern Sinnbild der seit tausend Jahren bestehenden Staatlichkeit einerseits und der seit tausend Jahren bestehenden Christlichkeit Ungarns andererseits. Diesem Wunsch, so der Ministerialbeauftragte für die Millenniumsfeierlichkeiten, sollten nicht nur die Geschichtsbücher nachkommen, die endlich die „wahre ungarische Geschichte“ schildern sollten, sondern vor allem die öffentlich-rechtlichen Medien in ihrer Programmgestaltung, denn „Grölen und Gelächter“ gäbe es „in den privaten Medien genug“ .

Doch die Mystifizierung der ‚Heiligen Ungarischen Krone’ stand seit der Wende 1989/90 dem rechtsradikalen Gedankengut immer nahe, weil sie Symbol des ‚Ungartums’ und des ‚Nationalstaates’ ist, wobei „Juden nicht zur Heiligen Krone gehören“ (BARTUS 2001: 280). Da auch der Begriff ‚christlich’ im traditionellen ungarischen konservativen Denken die Negation von ‚jüdisch’ bedeutet (LUKACS 1999: 99), wurde somit die ‚sacra corona’ immer mehr zum Symbol des ‚reinen, homogenen und christlichen Ungartums’, was zum erneuten Aufflammen des Antisemitismus führte.

Die erneut zunehmende Häufigkeit der antisemitischen Hetze ist inzwischen hinlänglich dokumentiert, meistens auf Ungarisch , doch auch in englischer (z.B. GERÖ/ VARGA/
 VINCZE 2001 und 2002) und in deutscher Sprache . Obwohl diese und weitere Dokumentationen beweisen, dass die antisemitische Hetze allgemein in den Medien  und auch im öffentlich-rechtlichen Rundfunk  zunahm, gibt es nur vereinzelte Untersuchungen, die speziell diesem zwischen 1998 und 2002 verstärkt auftretenden Phänomen im öffentlich-rechtlichen Fernsehen nachgehen .

Auch die Frage, wie die Orbánsche Kulturpolitik in der Programmgestaltung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks durchgesetzt wurde, ist noch nicht erforscht. Es gibt zwar Publikationen, die - nicht unter dieser speziellen Fragestellung, deshalb quasi nebenbei - belegen, dass die kulturpolitische Gesamtkonzeption bis in die Nachrichten und wichtigsten
 Nachrichtenmagazine hineingetragen wurde  , doch es gibt nur vereinzelte Untersuchungen, in denen die Medienpolitik überhaupt als Teil der Kulturpolitik betrachtet wird (AGÁRDI 2002).

Die Tatsache, dass die öffentlich-rechtlichen Medien, so auch das MTV bald nach dem Antritt der nationalkonservativen Regierung 1998 sogenannte ‚Torsokuratorien’ – nämlich aus nur Regierungsmitgliedern bestehende Kuratorien - bekam, dass Massenentlassungen von kritischen Journalisten erfolgten, dass weitere kritische Journalisten eingeschüchtert, Redaktionen durchsucht und die wichtigsten Nachrichtenredaktionen mit den Rechtsradikalen nahe stehenden Redakteuren besetzt wurden, wird zwar überall erwähnt. Auch eine zwar inoffizielle aber de facto nicht zu leugnende Zusammenarbeit zwischen der nationalkonservativen Regierung und der als ‚Opposition der Opposition’ agierenden rechtsradikalen Partei MIÉP wird bescheinigt (AULBACH 2001; BAJOMI-LÁZÁR 2001, VÁSÁRHELYI 1998), ja man spricht über „Manipulation der Medien“ durch die Politik (AULBACH 2001). Dennoch werden diese Tatsachen mit der Bestrebung der Regierung in Verbindung gebracht, die Macht an sich zu reißen.

Dabei ging es zwischen 1998 und 2002 um mehr als um Macht allein: Der Orbánschen Kulturpolitik lag die klar umrissene Vision eines ‚reinen, homogenen und christlichen Ungartums’ zugrunde , der sie die innere Kommunikation des Landes unterordnete, und die Medienpolitik war Teil der inneren Kommunikation. Doch da diese Vision mit einem antidemokratischen - weil ausgrenzenden – Kulturbegriff gleich war, hat sie die Gesellschaft polarisiert . Die Betonung des organischen, dem „Ungartum“ immanenten spezifischen Charakters, das Streben nach Einheitlichkeit und die Mythisierung des ‚Urtümlichen’ führte einerseits zur Ästhetisierung des Provinziellen statt zur Bewahrung von Authentischem, andererseits zur Ablehnung des Kosmopolitischen und Urbanen und damit zur Ausgrenzung von Andersdenkenden. Die Sehnsucht nach der vermeintlichen kulturellen Homogenität ist immer verhängnisvoll, da sie die Fremdheit als Störung, ja als Bedrohung empfindet. Um das Gefühl der Bedrohung leichter ertragen zu können, wird nicht selten die eigene Größe betont, und das eigene – ethnisch verstandene – Volk wird heroisiert. Ausgangspunkt hierbei sind Klischees oder Legenden, durch die eine vermeintliche Jahrtausende alte Homogenität in der Kultur des eigenen Volkes begründen und sich seine Größe und Erhabenheit über andere Völker unterstreichen lässt. Zwischen 1998 und 2002 erfuhr in Ungarn die eigene Heroisierung nicht selten mit Hilfe der Kirche eine zusätzliche göttliche Legitimation. Auf vielfältige Weise wird so die völkische Ideologie gestärkt.

So erschienen Anfang 2000 in einem ‚kulturhistorischen Traktat’ einer – damals – regierungsnahen Zeitung folgende Zeilen: „Während die DNS der menschlichen Rasse innerhalb einer gegebenen Länge zwei bis drei Drehungen aufweist, weist die der ungarischen Rasse neun Drehungen auf /.../, was wiederum mit der Drehzahl des vom Planet Sirius auf die Erde kommenden Lichtes identisch ist. Aus dieser Tatsache resultiert der kosmische Ursprung der ungarischen Intelligenz, der ungarischen Seele und des ungarischen Geistes und darauf geht die Auserwählheit des ungarischen Volkes zurück“ .

Wie die Konzeption der Millenniumsfeierlichkeiten das Programmangebot des öffentlich-rechtlichen Fernsehens beeinflusste, ist am wichtigsten Projektvorhaben, dem Film ‚Sacra Corona – Die Legende der Heiligen Krone’ abzulesen, der 2001 vom MTV als Kinofilm produziert, vom Ministerium des Nationalen Kulturerbes (Kultusministerium) gefördert und am Nationalfeiertag, dem 20. August 2002  zur Prime time im MTV ausgestrahlt wurde . Er dürfte als Prestigefilm der inneren Kommunikation im kulturpolitischen Marketing der Orbán-Regierung schlechthin betrachtet werden. Im Film wird der Kampf dreier Königsbrüder im Ungarn des 11. Jahrhunderts um die Stephanskrone durch zwei Engel beendet, indem sie – nach dem Typus der frühmittelalterlichen Krönungsbilder  – die Krone vom Himmel herabführen, um einen der drei Brüder quasi von Gottes Gnaden zu krönen. Die Stephanskrone, Symbol des Nationalstaates Ungarn, wird so in einen heilsgeschichtlichen Zusammenhang gestellt.

Gegen den verstärkten Antisemitismus in der Medienpolitik der Regierung protestierten viele Intellektuelle, so auch der Philosoph Miklós Gáspár TAMÁS: „Dieser Kreis um den Ministerpräsidenten herum rehabilitiert regelmäßig /.../ solche Personen, die die Judengesetze eingeführt und unterstützt hatten und Personen, die Initiatoren des mit Hitler zusammen geführten Angriffskrieges waren (er tut dies parallel zu den Kampagnen der offen rassistischen rechtsextremistischen Partei – heute ein halboffizieller Verbündeter der Regierung), /.../ er setzt Neonazis in die sorgfältig entjudeten Schlüsselpositionen der öffentlich-rechtlichen Medien, erteilt der neofaschistischen Wochenzeitschrift – durch einen Ministerialerlass – eine staatliche Apanage usw. /.../ Es ist nicht zu leugnen, dass die offiziellen Elemente des Regierungslagers ununterbrochen judenfeindliche Zeichen aussenden. /.../ Nicht nur das vorläufig externe Regierungsmitglied, Parteichef Csurka, sondern auch Beamte des Kanzleramtes /.../ reden und handeln so wie Jörg Haider. Ihr Reden und Handeln übertrifft jedoch nicht nur, was Jörg Haider sagt, sondern auch, was Jörg Haider nur denkt“ .

Seit April 2002 ist die ‚andere Seite’ Ungarns an der Macht, eine sozialliberale Regierungskoalition. Der Wahl, die für einen Machtwechsel äußerst knapp ausgefallen ist, war ein erbitterter Wahlkampf vorausgegangen, aus dem – und dies vor allem im rechten Parteienspektrum – auch der „militante Tonfall“ nicht fehlte .

Die neue Regierung hat als ersten Schritt die Rundfunkgebühren per Gesetz aufgehoben, sie werden fortan aus dem Regierungsbudget gedeckt . Konservativen bis rechtsradikalen Medienberichten zufolge wurde der Druck auf die Medien, so auch auf das MTV erhöht , wodurch der Intendant und etliche Redakteure ihre Posten verlassen mussten . Teilweise wurden Programmstruktur oder Programminhalte geändert: Einige rechtsradikale Sendungen wurden an weniger attraktive Sendeplätze, in das – von der Quote her kaum beachtete - zweite Programm m2 ‚verbannt’ , oder behielten zwar ihren Titel bei, laufen jedoch mit einem geänderten Redakteursteam, unter anderem Design und mit einer gänzlich anderen Auffassung von Nachrichtenübermittlung weiter . Beliebte Starredakteure von kommerziellen Sendern wurden beim MTV engagiert , das Team der beliebtesten Morgensendung wechselte vom Privatsender ATV zum öffentlich-rechtlichen MTV über , das Gesamterscheinungsbild von MTV wurde „aufgefrischt“   und das Programm m1 in MTV1 umbenannt.

Gegenwärtig ruft die nationalkonservative Seite aus Angst vor einer ‚Gleichschaltung von links’ regelmäßig zu Demonstrationen auf , gründet immer mehr so genannte ‚zivile Bürgerkreise’ für die Pressefreiheit , die „bereitstehen sollten, um handeln zu können, wenn die Zeit kommt“ , erwägt ernsthaft, die Änderung des Mediengesetzes dahingehend zu initiieren, dass die Programme MTV1 und m2 je einen eigenen, dem jeweiligen politischen Lager zugehörigen Intendanten bekommen  hat bereits ein privates Nachrichten-TV gegründet, das seit 02. Januar 2002 auf Sendung ist  und wird ab dem Nationalfeiertag am 20. August ein ‚Ungarisches Nationales Fernsehen’ über das Internet starten .

Zu der konsequent kommunizierten Vision der nationalkonservativen Seite bräuchte das Land eine konsequent kommunizierte Gegenvision, die nur die Vision der Demokratie sein kann. Doch die sozialistisch-liberale Regierungskoalition hat keine Alternativvision, und an das Grundübel des ethnischen Kulturbegriffs scheint sie sich bis jetzt nicht heranzuwagen. So bleibt aber auch das Ungarische Fernsehen ohne den gesellschaftlichen Auftrag als Legitimationsgrundlage zurück, so dass der ökonomische Erfolg zum zentralen Faktor für die Planung wird. Wenn aber der Konvergenzdruck und die Quote zum entscheidenden Faktor der Programmstrategie werden, erschöpfen sich die noch so gut gemeinten Gegenmaßnahmen in konzeptionslosem Nebeneinander. Und dies ist auch in der neuen Programmstruktur des MTV abzulesen. So haben im öffentlich-rechtlichen Fernsehen einerseits weiterhin rechtsradikale Sendungen einen festen Programmplatz , andererseits scheint jetzt die Zeit der „kulturhistorischen Missionierung“ (AGÁRDI 2002:474) durch die Zeit des ‚Infotainments’ abgelöst zu werden. Denn „... die Vorgesetzten des Ungarischen Fernsehens haben bewusst gewählt: Sie kauften solche Typen ein, von denen sie neben der Attitüde der Frische, Jugendlichkeit, Erneuerung auch die Merkmale der Fachkenntnisse, des Wissens und der Wettbewerbsfähigkeit erwarteten. Der öffentlich-rechtliche Kanal, das Große (Janus-)Gesicht, selektierte deshalb vor allem mit diesem Ziel die neuen Gesichter, zu deren Umfassonierung er auch Insolvenzmillionen nicht scheute. Mit den meisten von ihnen hat er je ein Stück Konsumwelt eingekauft. /.../ Von Menschen, oder noch mehr: von Persönlichkeiten war nicht einmal zufällig die Rede. Von durchgestylten Linien, die das Wolfslächeln seines Trägers zum anziehenden umzaubern, dagegen sehr wohl. /.../ So können zur Prime time, zum Schaden von RTL Klub und TV2, prinzipiell Zehntausende der staranfälligen Zuschauer vor den Bildschirm gelockt werden.“ 70 .

Bezeichnenderweise wird das neue Outfit des MTV selbst von unabhängigen Medienforschern als „stark RTL-sche Atmosphäre mit linkslib. Farbenpracht“  bezeichnet, was darauf deutet, dass auch sie (und nicht nur die nationalkonservative Seite) der Assoziationskette ‚kommerziell’ ist gleich ‚linksliberal’ nicht widersprechen. Diesem Gedankengang entsprechend und der Instrumentalisierung der öffentlich-rechtlichen Medien durch die Politik überdrüssig, werden
 vor allem im linken Parteienspektrum immer wieder Fragen laut, ob es denn überhaupt nötig ist, einen (oder sogar drei) öffentlich-rechtliche Fernsehsender zu haben, und ob die Lösung nicht die Förderung von einzelnen, öffentlich-rechtlichen Sendungen bei den kommerziellen Sendern wäre (BAJOMI-LÁZÁR/ GYÖRFFY/ PEKÁR/ TÍMÁR 2001: 99).

Auch die Intendantenfrage steht erneut im Vordergrund. Während der Posten seit Monaten vakant ist, weil sich die Mitglieder des Kuratoriumsvorstandes auf keinen gemeinsamen Kandidaten einigen können und sie deshalb bereits zwei Wahltermine erfolglos verstreichen ließen, bleibt fraglich, ob der dritte Anlauf durch einen Erfolg gekrönt wird . Da nicht nur die Mitglieder des Kuratoriumsvorstandes, sondern auch die Delegierten der zivilen Organisationen eindeutig nach Parteizugehörigkeit erkennbar sind , erscheint eine Einigung nicht in Sicht.

Um den unmittelbaren politischen Einfluss aus der Prozedur der Intendantenwahl verbannen zu können, müssten zunächst entsprechende Passagen im Mediengesetz geändert werden. Doch, ob dies gelingen könnte, ist auch fraglich, denn zwischen beiden politischen Lagern hat sich inzwischen eine Pattsituation entwickelt, die nur durch einen gesamtgesellschaftlichen Konsens, durch einen Kompromiss gelöst werden könnte. Es geht hierbei also um Fragen, die weit über die Welt der Medien hinausreichen (GÁLIK 1999).

Die Bemerkungen von Colin SPARKS 1998 über die Lage der Medien in Mittelosteuropa treffen auf Ungarn auch heute noch zu: „Wir können die Konsequenz ableiten, dass die Gesetze sagen können, was sie wollen, in Mittelosteuropa sind die politischen und wirtschaftlichen Voraussetzungen, unter denen sich die öffentlich-rechtlichen Medien entfalten könnten, nicht gegeben. Die Vorstellung, dass sich mit der Geburt des Rechtstaates, des frei gewählten Parlaments und der unabhängigen Justiz auch der Zustand entwickelt, in dem der Gemeinschaftswille demokratisch zum Ausdruck kommt und die Entscheidungen dementsprechend getroffen werden, hat sich als naiv erwiesen. Unabhängig von der rechtlichen Regelung ist es die politische Realität im gesamten (d.h. mittelosteuropäischen – M.M.) Raum, dass die Behörden, die die Arbeit des Radios und der Fernsehens überwachen, von der Politik tief durchdrungen sind“ (171).

Da es im durchpolitisierten und deshalb geteilten Land Ungarn keinen gesamtgesellschaftlichen Minimalkonsens gibt, sind auch die Ansichten zwischen beiden politischen Lagern in Bezug auf das öffentlich-rechtliche Prinzip unterschiedlich. Während die nationalkonservative Seite ihre – zum Teil radikalen – Werte auch in öffentlich-rechtlichen Medien vertreten möchte, vermehrt sich auf der sozialistisch-liberalen Seite die Befürchtung, das öffentlich-rechtliche Prinzip hieße im Grunde die Fortsetzung einer ‚staatlichen, paternalistischen Massenkommunikation, in der mit monopolistischer Gewalt in den Zuschauer gestopft wird, was er zu denken hat’ (TERESTYÉNI 1995).

Doch das führt gegenwärtig zum Rückzug des Staates aus der Medienpolitik und damit zum Dilemma der ungarischen Gesellschaft: Im Gegensatz zu den nationalkonservativen Kräften hat die sozialliberale Regierung keine demokratischen Gegenvisionen entwickelt. Sie verzichtet auf eine gestaltende Kultur- und Medienpolitik, lässt im Namen der Pressefreiheit selbst rechtsradikalen Ansichten Raum und überlässt das öffentlich-rechtliche Fernsehen dem Druck der Quote und des Marktes. Da die Nationalkonservativen ihre Visionen offensiv kommunizieren, verstärkt sich ihr Einfluss auf Gesellschaft und Medien dramatisch.

Februar 2003.

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Zuletzt aktualisiert: 03.03.2003